Ich vertrete Ihr Recht! Die Zufriedenheit meiner Mandanten und mein anwaltlicher Erfolg stehen bei mir an erster Stelle! Denn nur derjenige, der erfolgreich arbeitet, kann auch zufrieden sein.
Sie werden von mir sowohl außergerichtlich, als auch im Prozessfall vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten. Eine Erstberatung ist jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ich vertrete Sie gern bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:
Ehescheidungen
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Geltendmachung/Abwehr von Unterhaltsansprüchen (nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt)
Durchführung von Hausrats- und Wohnungszuweisung
Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus Zugewinn
Regelung des Umgangs- und Sorgerechts einschließlich der Aufenthaltsbestimmung
Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
Vermögensauseinandersetzung bei Gütertrennung und bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Regelungen im Rahmen der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Abstammung und Adoption
Kindschafts- und Namensrecht
Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gewaltschutzgesetz
Umfassende Prozessvertretung auch im Wege einstweiliger Anordnungen